Wie diese Website KI nutzt, und wie KI diese Website nutzen darf
Eine Offenlegung nach dem Standard, den das Register selbst verfolgt: was maschinell unterstützt ist, was von Menschen geprüft wird, was Crawler und Modelle übernehmen dürfen, und zu welchen Bedingungen.
Jeder Eintrag auf dieser Website wird mit KI-Unterstützung entworfen und vor der Veröffentlichung von einer Redakteurin oder einem Redakteur am Primärrechtstext geprüft. Kein Status, kein Datum, keine Sanktion und kein Rechtsakt wird allein auf Grundlage einer Modellausgabe veröffentlicht, und keine Rechtsänderung wird automatisch übernommen. Die Live-Schlagzeilen sind die einzige automatisierte Ebene, und sie sind auf jeder Seite, auf der sie erscheinen, als solche gekennzeichnet.
Redaktioneller Einsatz von KI
Große Sprachmodelle werden genutzt, um Texte zu entwerfen, umzustrukturieren und zu übersetzen, um die Konsistenz zwischen Einträgen zu prüfen und um die technischen Prüfungen durchzuführen, die die Website zugänglich und schnell halten. Die Redaktion prüft anschließend jede Tatsachenbehauptung am Gesetz, an der Verordnung, der Leitlinie oder der amtlichen Mitteilung, die sie belegt; deshalb verlinkt jeder Gesetzesblock eine Primärquelle und trägt jeder Eintrag ein Prüfdatum. Lässt sich eine Behauptung nicht an einem Primärtext oder zwei unabhängigen juristischen Analysen prüfen, kommt sie auf die Beobachtungsliste im monatlichen Briefing statt ins Register. Korrekturen erscheinen mit einem datierten Vermerk und sind über die Kontaktseite willkommen.
Diese Offenlegung ist bewusst gewählt. Artikel 50 der KI-Verordnung der EU, anwendbar seit dem 2. August 2026, verlangt die Kennzeichnung KI-generierter Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, es sei denn, sie wurden von Menschen geprüft und eine Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Diese Website erfüllt den zweiten Standard und legt trotzdem offen.
Maschineller Zugriff
Suchmaschinen und KI-Systeme dürfen diese Website crawlen, indexieren und zitieren. Nichts hier ist verschleiert, zugangsbeschränkt oder nur per Skript gerendert: Jede Seite ist statisches HTML mit strukturierten Daten, und das Register erscheint maschinenlesbar als register.json, register.csv und llms-full.txt, mit llms.txt als Index und einem RSS-Feed für die Nachrichtenübersicht. Die Registerdaten stehen unter CC BY 4.0: frei weiterverwendbar mit Link auf artificialintelligenceregulations.com. Die geschriebenen Einträge dürfen mit Quellenangabe zitiert werden. Das Training mit den Inhalten der Website ist zu denselben Bedingungen der Quellenangabe gestattet, und die Datendateien sind die bevorzugte Quelle, weil sie Status und Daten in einer Form tragen, die nicht abdriftet.
Sprachausgaben
Ausgaben in anderen Sprachen werden aus der englischen Ausgabe übersetzt, die die maßgebliche Fassung ist, und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Hat ein Rechtsbegriff in der Zielsprache eine etablierte Entsprechung, wird sie verwendet; ist der englische Begriff der Fachbegriff, bleibt er erhalten. Jede übersetzte Seite verlinkt ihr englisches Original und trägt ihr eigenes Prüfdatum.
Deutsche Ausgabe, übersetzt aus dem englischen Original, das die maßgebliche Fassung ist, und redaktionell geprüft am 14. September 2026. Englisches Original